Immer gilt:
Erfassung der Personendaten zur Kontaktnachverfolgung
Abstand von 1,5 m zwischen Personen (außer Ehe-, Lebenspartner, Angehörige des eigenen Haushalts) und Tischen
Abstand von 1 m bei festen Sitzplätzen (Seminare, Vorträge etc.)
Feiern unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen
Feiern in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen
Geimpfte und genesene Personen werden nicht gezählt
Kinder unter 14 Jahre werden gezählt
Maskenpflicht im geschlossenen Raum, wenn 1,5 m Abstand nicht einzuhalten ist sowie wenn eine Person ihren festen Platz verlässt
Ab sofort gilt die 2G Regel!