AGB

Hotel „Albena“ Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)

1.Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Hotelaufnahmevertrag sowie für alle

für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Der Vertrag kommt mit dem Gast (bei einer Firmenbuchung die Firma) nach dessen Antrag durch die Annahme des Hotel Albena zustande. Dem Haus steht es frei, die Zimmerbuchung und andere Leistungswünsche schriftlich zu bestätigen.

2.Leistungen, Preise und Zahlungen

Das Hotel Albena ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmer- überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hauses zu zahlen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertrags- abschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel Albena allgemein für die vereinbarte Leistung berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch maximal um 10 % erhöhen. Rechnungen des Hotel Albena sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Erfolgt die Begleichung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit, kann die Rechnung ohne weitere Anspruchs- mitteilungen an ein Inkasso oder Forderungsdienstleister abgetreten werden. Das Hotel Albena ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Gast kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen oder mindern.

3.Zimmerbereitstellung und Rückgabe

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, dass Hotel Albena hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 20.00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Hotel Albena anderweitig vermietet werden, es sei denn der Gast hat dem Hotel zuvor späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt. Am Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel Albena spätestens bis 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel Albena über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Zimmernutzung bis 16:00 Uhr 40 % des Listenpreises, ab 16:00 Uhr den vollen Listenpreis des Zimmers in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem Hotel Albena nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Hotelzimmer wird im einwandfreien Zustand an den Gast übergeben und ist ebenso zurück zu geben. Verursacht der Gast einen Schaden stellt das Hotel diesen in vollem Umfang in Rechnung.

4.Rücktritt des Gastes

Der Gast kann jederzeit von dem Hotelbeherbergungsvertrag zurücktreten. Soweit die Parteien eine Rücktrittsfrist schriftlich vereinbart haben, werden bei Rücktritt während der vereinbarten Frist keine Stornokosten erhoben. Nach Ablauf der Frist oder wenn eine solche nicht vereinbart ist, hat das Hotel Albena Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit das Hotel Albena weder in Leistungsverzug ist noch dem Hotel Albena die vereinbarte Leistung unmöglich ist. Das Hotel Albena hat das Recht, eine Rücktrittspauschale nach folgender Maßgabe zu verlangen: Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Tagungsräumen, Veranstaltungen oder Arrangements, werden in Rechnung gestellt:

bis 30 Tage vor Ankunft/Beginn keine Kosten

29 bis 15 Tage vor Ankunft/Beginn 40 % der gebuchten Leistungen

14 bis 6 Tage vor Ankunft/Beginn 60 % der gebuchten Leistungen

5 bis 0 Tage vor Ankunft/Beginn 80 % der gebuchten Leistungen

Das Hotel Albena hat auch das Recht, die Entschädigung konkret zu berechnen. Diese beträgt max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vereinbarten Leistungen abzüglich des Wertes der vom Hotel Albena ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel Albena durch anderweitige Verwendungen der vereinbarten Leistungen erwirbt. Dem Gast steht das Recht zu, den Nachweis zu erbringen, dass dem Hotel Albena kein Schaden bzw. ein geringerer Schaden als die geforderte Entschädigungspauschale entstanden ist.

5.Rücktritt des Hotel Albena

Während des Zeitraums eines vereinbarten Rücktrittsrechts ist das Hotel Albena ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn anderweitige Anfragen nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfragen des Hotel Albena nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet. Ansonsten ist das Hotel Albena insbesondere zum Rücktritt berechtigt, wenn das Hotel Albena begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung des

Gastes den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel Albena in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass diese Umstände dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Hotel Albena zuzurechnen ist, eine vereinbarte Vorauszahlung nach einer vom Hotel Albena gesetzten Nachfrist nicht geleistet wird.

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotel Albena ist ein Schadensersatzanspruch des Gastes ausgeschlossen, es sei denn, das Hotel macht von seinem Hausrecht gebrauch.

6.Haftung

Für Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar sind, haftet das Hotel Albena für jede Art der Fahrlässigkeit und Vorsatz. Im Übrigen ist die Haftung des Hotel Albena auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln seiner Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen beschränkt. Dies gilt insbesondere für vertragliche Nebenpflichten, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Unmöglichkeit und unerlaubter Handlung. Die Haftung beschränkt sich auf den für das Hotel Albena vorhersehbaren Schaden. Ebenso ist die Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen. Soweit es sich nicht um die Verletzung von Pflichten handelt, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar sind oder die gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten des Hotel Albena den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, ist die Haftung des Hotel Albena für jeden einzelnen Schadensfall und alle Schadensfälle aus dem geschlossenen Hotelaufnahmevertrag nebst Nebenleistungen auf einen Betrag von max.€ 2,5 Mio. für Personen und € 50.000 für Vermögensschäden begrenzt.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel Albena dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, max. jedoch bis zu € 3.000. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.) beschränkt sich die Haftung auf € 750. Geld und Wertgegenstände, die im Haussafe aufbewahrt werden, sind bis zu einem Wert von € 25.000 versichert. Das Hotel Albena haftet auch nicht für Schäden, die durch das Abstellen von Fahrrädern, Krafträdern und Fahrzeugen auf dem Parkplatz und sonstigen Stellplätzen des Hotel Albena entstehen, auch wenn auf die Benutzung der Park- und Stellplatze ausdrücklich hingewiesen wird oder ein Entgeld verlangt wird. Dies gilt nicht, wenn das Hotel Albena oder seine Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben. Das gleiche gilt für die Durchführung von Weckaufträgen oder die Weiterleitung von Nachrichten für oder im Auftrag des Gastes. Soweit die vorgenannten Ansprüche nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme bei dem Hotel Albena angemeldet werden, erlöschen diese.

7.Schlussbestimmungen

Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel Albena. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche treten, die der gewollten am nächsten kommt.

Diese AGB´s stehen im Zusammenhang mit der im Hotel ausliegenden Hausordnung.

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