Corona Informationen

Immer gilt:

Erfassung der Personendaten zur Kontaktnachverfolgung

Abstand von 1,5 m zwischen Personen (außer Ehe-, Lebenspartner, Angehörige des eigenen Haushalts) und Tischen

Abstand von 1 m bei festen Sitzplätzen (Seminare, Vorträge etc.)

Feiern unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen

Feiern in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen

Geimpfte und genesene Personen werden nicht gezählt

Kinder unter 14 Jahre werden gezählt

Maskenpflicht im geschlossenen Raum, wenn 1,5 m Abstand nicht einzuhalten ist sowie wenn eine Person ihren festen Platz verlässt

Ab sofort gilt die 2G Regel!

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